יב איני והא עובדא הוה בנהרדעא ואגביה שמואל פלגא בטבריא ואגביה רבי יוחנן פלגא ותו כי אתא רב יצחק בר יוסף אמר ההוא דמי כלילא דשדו דבי מלכא אאבולי ואאיסטרוגי אמר רבי ניתבו אבולי פלגא ואיסטרוגי פלגא
12 Dem ist aber nicht so; einst ereignete sich ein solcher Fall in Nehardea͑, und Šemuél ließ die Hälfte einfordern; in Tiberjas, und R. Joḥanan ließ die Hälfte einfordern. Ferner erzählte R. Jiçḥaq b. Joseph, als er kam, daß, als man einst von der Regierung auf Bule und Startege das Geld zur Herstellung einer Krone auferlegte, Rabbi entschied, daß Bule die Hälfte und Startege die Hälfte zu geben haben. –